Nationalrat genehmigt mehr Ressourcen gegen Menschenhandel
Gerade die spezialisierte Strafverfolgung von Menschenhandelsdelikten und Ausbeutung ist sehr komplex sowie zeitlich und personell enorm aufwändig. Kantone mit z. B. kleinen Polizeikorps können die für eine effektive Strafverfolgung notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen für einschlägige Spezialisten bei Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft nicht oder nicht in ausreichendem Masse selbst aufbringen. Deshalb bedarf es umgehend flankierender Mittel des Bundes, damit die mit dem NAP verfolgten Ziele in der Strafverfolgung auch erreicht werden können.
Es braucht Spezialisten mit ausreichend Kapazität
«Ein Staatsanwalt eines kleinen oder mittleren Kantons kann pro Jahr maximal einen mittelgrossen Fall von Arbeitsausbeutung aufnehmen, obwohl ihm mitunter weitaus mehr Baustellen bekannt sind, bei denen man wahrscheinlich erfolgreich eine Kontrolle durchführen könnte. Es braucht hier auf Seiten der Polizei und der Staatsanwaltschaft Spezialistinnen und Spezialisten, die wirklich die Kapazitäten haben, sich der Bekämpfung von Menschenhandel und Ausbeutung zu widmen, und die nicht noch hundert andere Aufgaben zu bewältigen haben», appellierte Motionärin Marianne Streiff in ihrem Votum vor dem Rat.
Bundesmittel fliessen nicht in Ermittlungskapazitäten
Die
vom Bund zur Verhütung von Straftaten zur Verfügung gestellten
Mittel finanzieren zwar durchaus sinnvolle
Sensibilisierungskampa
Die Motion geht nun in den Ständerat. Der Kampf gegen Menschenhandel und Ausbeutung gehört seit Jahren zu einem der politischen Schwerpunkte der EVP Schweiz.
Hier können Sie den Livenet-Talk zum Thema Menschenhandel ansehen:
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Datum: 10.12.2020
Quelle: EVP Schweiz