Abgeordnete wollen Abtreibung zu EU-Grundrecht erklären
Bei 163 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen haben sich die EU-Abgeordneten mehrheitlich dafür entscheiden, das Recht auf Abtreibung in der EU-Grundrechtscharta zu verankern. Zu den 336 Unterstützern der Resolution gehören die deutschen Abgeordneten Katarina Barley (SPD) und Terry Reintke (Grüne). Beide sind Spitzenkandidatinnen bei der kommenden Europawahl.
«Das Grundrecht auf Abtreibung wird nicht nur auf der anderen Seite des Atlantiks eingeschränkt, auch in der EU steht das Recht von Frauen auf legalen und sicheren Schwangerschaftsabbruch auf der Kippe», erklärte Reintke nach der Abstimmung. Die Verweigerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch sei ein Verstoss gegen die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen.
Änderung bedarf Einstimmigkeit
Es sei höchste Zeit, dem Beispiel Frankreichs zu folgen und das Recht auf Abtreibung in der gesamten EU festzuschreiben. Frankreich hatte im März als erstes Land der Welt das Recht auf Abtreibung in seiner Verfassung verankert.
Die EU-Grundrechtecharta um ein neues Grundrecht zu ergänzen, ist sehr schwierig. Die Änderung würde unter anderem die Einstimmigkeit unter den Mitgliedsstaaten erfordern. Die Gesundheitsversorgung, einschliesslich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, fällt zudem in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.
Dieser Artikel erschien zuerst bei PRO Medienmagazin.
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