«Religionen müssen Kritik aushalten»
Religiöse Empfindlichkeiten dürften daher kein Grund für Einschränkungen der Medienfreiheit sein. Religionen hätten gegenüber Journalisten kein Anrecht auf besondere Schonung, wohl aber auf Fairness, betonte Bielefeldt. Er warnte davor, sensible Themen wie Zwangsverheiratung, Burka, Ehrenmord oder sexuellen Missbrauch zu tabuisieren.
Grenze definiert
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) umfasse die Meinungsfreiheit auch Äusserungen, "die den Staat und einen Teil der Bevölkerung beleidigen, schockieren oder verstören", erklärte Bielefeldt auf einer Tagung in Nürnberg, die sich mit der Thematik "Medien-Macht und Religionen" befasste. Seine Grenze finde dies nur bei Aufrufen zu Hass und Gewalt.
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Moslemische Tagungsteilnehmer forderten die Journalisten auf, bei der Islam-Berichterstattung "den Rat und die Erfahrung der islamischen Verbände in Anspruch zu nehmen". Journalisten seien lange Zeit mit vorgefassten Meinungen an die Arbeit gegangen, beklagte der Dialogbeauftragte der türkisch-islamischen Religionsvereinigung DITIB (Köln), Bekir Alboga. Erst die Islamkonferenz habe "eine Welle junger Journalisten geschaffen, die von uns ernsthaft etwas wissen wollen".
Heiner Bielefeldt, 1958 geboren, deutscher Theologe, Philosoph und Historiker ist Inhaber des Lehrstuhls für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und leitet das Deutsche Institut für Menschenrechte. Seit Juni 2010 ist Bielefeldt Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit des UN-Menschenrechtsrates, mit Sitz in Genf. Das Amt übt der Menschenrechtsexperte ehrenamtlich aus.
Datum: 13.10.2010
Quelle: APD