Verwaltungsgericht bestätigt Gemeinnützigkeit der Organisation

Matthias Schäppi, Geschäftsführer von 1000plus Schweiz
Das Verwaltungsgericht St. Gallen bestätigte die Gemeinnützigkeit der Lebensschutzorganisation 1000plus Schweiz als «grundsätzlich rechtmässig», nachdem sie im Oktober vom kantonalen Steueramt überraschend verweigert worden war.

Im Oktober des vergangenen Jahres verweigerte das kantonale Steueramt St. Gallen der Lebensschutzorganisation 1000plus Schweiz überraschend die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit – und das trotz vorheriger positiver Zusagen. Die Behörde begründete ihre Entscheidung mit der Einschätzung, dass die Mission von 1000plus, Schwangeren in Not zu einer Entscheidung für das Leben zu verhelfen, nicht als gemeinnützig angesehen werden könne. «Zwar muss der lebensbejahenden Beratung für ungewollt schwangere Frauen durchaus ein gewisses Allgemeininteresse zuerkannt werden», führte das Steueramt aus, «im Gegensatz zur wertneutralen und ergebnisoffenen Schwangerschaftsberatung besteht indes keine steuerliche Förderungswürdigkeit für eine Beratung, die einzig auf den Erhalt des Lebens abzielt.»

Gegen diesen Entscheid hat 1000plus den Rechtsweg beschritten, mehrfach Einspruch erhoben und ist bis hin zur Verwaltungsrekurskommission (VRK) gegangen. Um ihrem Anliegen öffentlichen Nachdruck zu verleihen, startete 1000plus zudem einen Offenen Brief, der prominente Erstunterzeichnerinnen und -unterzeichner aus Politik, Gesellschaft und Kirche für sich gewinnen konnte. Dieser Brief mobilisierte über 1’000 Unterstützerinnen und Unterstützer und zeigte eindrucksvoll, wie breit die Unterstützung für das Anliegen von 1000plus in der Öffentlichkeit verankert ist.

Verwaltungsrekurskommission entscheidet zu Gunsten der Gemeinnützigkeit

Die Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen stellte in ihrem Entscheid vom 17. Oktober 2024 nun fest, dass die Gemeinnützigkeit von 1000plus Schweiz GmbH aufgrund ihrer Zielsetzung «grundsätzlich rechtmässig erscheint». Sie hob die Entscheidung des kantonalen Steueramts auf und wies den Fall zur abschliessenden Sachverhaltsklärung und Neubeurteilung an das Steueramt zurück.

Obwohl die Rückweisung keine endgültige Anerkennung darstellt, gilt der Entscheid prozessrechtlich als «Obsiegen». Der Kanton St. Gallen hat die Gerichtskosten zu tragen, und 1000plus Schweiz erhält eine Entschädigung von CHF 2'810.60. Der Entscheid stärkt die Position der Organisation in ihrem Anliegen, Schwangeren in Not weiterhin gezielt und umfassend helfen zu können.

Positive Resonanz in der Öffentlichkeit

Auch in der breiten Öffentlichkeit findet der Fall grosse Beachtung. Die mediale Berichterstattung, insbesondere durch die renommierte Weltwoche, begleitet den Fall und hebt die Bedeutung der Arbeit von 1000plus Schweiz für Frauen in schwierigen Lebenslagen hervor. Zwei ausführliche Artikel in den Ausgaben 37/24 («Wetten, ein Nemo wäre willkommen?» von Dr. Philipp Gut) und 44/24 ( «Erfolg für Abtreibungsgegner» von Alex Baur) beleuchten den Fall und stellen die Frage, ob politische Motive hinter der ursprünglichen Ablehnung stehen könnten.

Dass die VRK den Offenen Brief im Urteil ausdrücklich erwähnt, bestärkt 1000plus darin,  die Bemühungen um weitere Unterschriften für den Offenen Brief in den nächsten Wochen zu intensivieren.

Über 1000plus Schweiz

Das Ziel von 1000plus Schweiz ist es, Information, Beratung und Hilfe für Frauen und Familien im Schwangerschaftskonflikt zu betreiben, zu fördern und zu finanzieren, insbesondere durch Angebote und Einrichtungen, die zum Netzwerk Profemina International (www.profemina.org) gehören.

Neben der Unterstützung für Schwangere in Not sieht sich 1000plus Schweiz der Aufgabe verpflichtet, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Not von Frauen im Schwangerschaftskonflikt zu schärfen und die Würde, den Wert und die Schönheit eines jeden Menschenlebens ins Bewusstsein zu bringen.

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Autor: Matthias Jean-Marie Schäppi
Quelle: 1000plus.net

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