Heilsarmee richtet unabhängige Anlaufstelle ein
Viele Kinder und Jugendliche haben in Schweizer Heimen Sicherheit und Geborgenheit erfahren. In einzelnen Fällen wurde ihre körperliche, psychische oder sexuelle Integrität aber verletzt – mit schwerwiegenden Folgen für das ganze Leben. Auch die Heilsarmee Schweiz unterhält bis zum heutigen Tag Kinderheime, weshalb sie jetzt proaktiv eine Klärung an die Hand nimmt.
Alt-Nationalrat Philipp Hadorn, seit 2022 externes Mitglied des Stiftungsrates, sagt: «Die Heilsarmee Schweiz will als sorgende Institution alle Fälle von möglichen Integritätsverletzungen erfasst wissen. Die Heilsarmee verfolgt mit ihren Institutionen eine Zero-Tolerance-Strategie. Selbstverständlich ist die Vergangenheit davon nicht ausgenommen.» In diesem Sinn hat die Heilsarmee beschlossen, für ehemalige Bewohnende ihrer Kinderheime eine unabhängige Anlaufstelle ins Leben zu rufen.
Guido Fluri Stiftung übernimmt Führung der Anlaufstelle
Nach einer Kontaktnahme mit der Guido Fluri Stiftung, welche die «Wiedergutmachungsinitiative» lanciert hatte und infolge verschiedener Projekte viel Erfahrung in der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen hat, hat die Heilsarmee der Guido Fluri Stiftung das Mandat zur Führung der Anlaufstelle übergeben.
Guido Fluri sagt: «Diese Aufgabe kommt mit einer grossen Verantwortung auf uns zu. Für uns ist wichtig, dass insbesondere auch kirchliche Institutionen Missbrauchsfälle ohne Wenn und Aber aufarbeiten, eine Wiedergutmachung leisten und die Täterinnen und Täter ahnden und verfolgen lassen. Die proaktive Haltung der Heilsarmee soll Vorbild für andere Institutionen sein, welche die Missbrauchsthematik teilweise nur auf Druck angehen.»
Die Guido Fluri Stiftung betreibt die Anlaufstelle völlig unabhängig von der Heilsarmee. Sie erhält insbesondere keine Zuwendungen von Seiten Heilsarmee im Zusammenhang mit der Anlaufstelle. Einschätzungen zu Missbrauchsfällen und die Anträge zur notwendigen Aufarbeitung im Einzelfall erfolgen ohne jegliche Einflussnahme von Seiten Heilsarmee. Die Beratenden der Anlaufstelle sind der Heilsarmee nicht weisungsgebunden.
Verschiedene Formen der Wiedergutmachung
Die Anlaufstelle steht allen Bewohnenden von Kinderheimen und ähnlichen Institutionen der Heilsarmee Schweiz offen, die vergangene oder aktuelle Integritätsverletzungen melden wollen. «anlaufstelle-heimkinder.ch» bietet eine professionelle, kostenlose und anonyme Beratung für alle Betroffenen.
Die unabhängige Anlaufstelle hört die Betroffenen an, berät sie bei Integritätsverletzungen, sucht zusammen mit der betroffenen Person Formen der Wiedergutmachung und stellt Anträge an die Heilsarmee. Die möglichen Wiedergutmachungen reichen von einer offiziellen schriftlichen Entschuldigung und persönlichen Begegnung bis zur finanziellen Leistung eines Solidaritätsbeitrags. Anrecht auf einen Solidaritätsbeitrag haben Personen, die zum Zeitpunkt der Integritätsverletzung minderjährig und/oder schutzbedürftig waren. Verletzungen der Integrität sind Übergriffe, bei denen die körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit von Betroffenen oder deren geistige Entwicklung unmittelbar oder mittelbar in schädigendem Ausmass beeinträchtigt worden sind.
Zur Website:
Unabhängige Anlaufstelle für Heimkinder
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