Indischer Bundesstaat will Anti-Konversionsgesetz kippen
Im indischen Bundesstaat Karnataka will die Landesregierung ein Anti-Konversionsgesetz wieder aufheben. Das hat der seit Mai in dem Bundesstaat regierende Indische Nationalkongress (INC) von Regierungschef Siddaramaiah angekündigt. Nach Angaben der Times of India will die neue Regierung der als sozialliberal und säkular geltenden Partei einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen.
Das Anti-Konversionsgesetz war noch im September 2022 von der hindunationalistischen Partei Bharatiya Janata Party (BJP) des indischen Ministerpräsident Narendra Modi erlassen worden und sieht nach Worten der Zeitung «den Schutz des Rechts auf Religionsfreiheit und das Verbot des unrechtmässigen Übertritts von einer Religion zu einer anderen durch Täuschung, Gewalt, unzulässige Beeinflussung, Nötigung, Verlockung oder mit betrügerischen Mitteln vor».
Beim Wechsel der Religion droht Freiheitsstrafe
Das Gesetz schreibe auch vor, dass Personen, die zu einem anderen Glauben konvertieren wollen, mindestens 30 Tage vorher eine Erklärung in einer vorgeschriebenen Form an den Bezirksrichter ihres Wohnbezirks oder ihres Geburtsorts im Bundesstaat abgeben müssen. Auch wer die Konversion – etwa im Rahmen einer zeremoniellen oder religiösen Handlung – durchführt, müsse den Bezirksrichter im Voraus informieren.
Nach Angaben der Zeitung sieht das Anti-Konversionsgesetz bei Verstössen gegen die Bestimmungen Freiheitsstrafen zwischen drei bis fünf Jahren und eine Geldstrafe von bis zu 25'000 Rupien vor. Bei Minderjährigen und Frauen drohten Freiheitsstrafen zwischen drei und zehn Jahren sowie eine Geldstrafe von mindestens 50'000 Rupien. Auch Ehen, bei denen ein Partner vor oder nach der Heirat die Religion gewechselt hat, können vom Familiengericht für nichtig erklärt werden.
In dem südindischen Bundesstaat mit mehr als 60 Millionen Einwohnern sind Christen mit einem Anteil von rund zwei Prozent der Bevölkerung nach Hindus (84 Prozent) und Muslimen (13 Prozent) die drittgrösste Religionsgemeinschaft.
Dieser Artikel erschien zuerst im Pro-Medienmagazin.
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