Christliche Schule appelliert an Europäischen Gerichtshof
Die Dietrich Bonhoeffer International School (DBIS) in Laichingen, die der «Verein für dezentrales Lernen» (Association for Decentralized Learning) neun Jahre lang als Ergänzungsschule betrieben hatte, wurde in diesem Schuljahr von den Bildungsbehörden des Landes geschlossen. Die sogenannte «Hybridschule» kombiniert Heim- und Präsenzunterricht. Der Trägerverein hatte 2014 erstmals einen Antrag auf Akkreditierung gestellt, der nach eigenen Angaben drei Jahre ignoriert wurde, worauf er 2017 Klage wegen Untätigkeit einreichte.
Nach drei Gerichtsverhandlungen in den Jahren 2019, 2021 und 2022 wies das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2022 die letzte Klage des Vereins ab. Die Rechtsschutzorganisation ADF International reichte daraufhin im Mai eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein und begründete dies mit einer «ungeheuerlichen Verletzung der Bildungsfreiheit».
Definitiv verboten
In einem Schreiben an den Anwalt der Schule forderten die deutschen Behörden nun im September «die sofortige Vollziehung der Verbote»; der Schule wurde ausserdem die Zahlung von 600 Euro an Verwaltungsgebühren auferlegt.
«Das Verbot ... dient dem Schutz des staatlichen Bildungsauftrags», heisst es in dem Schreiben. «In der nun geschlossenen Schule würde der staatliche Bildungsauftrag ... vollständig verdrängt werden.» Die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht sei an einer derartigen Ergänzungsschule nicht möglich; das dem Unterrichtsbetrieb der Dietrich-Bonhoeffer-Schulen zugrunde liegende Bildungskonzept weiche «in so gravierender Weise von den im öffentlichen Schulwesen vertretenen Schultypen ab, dass es aus dem Blickwinkel der staatlichen Schulhoheit von vornherein nicht vertretbar wäre, seinen Besuch dem Besuch einer öffentlichen Schule gleichzustellen und als Erfüllung der Schulpflicht zu werten».
Grundsatzfrage
Für die Schule geht es um die Grundsatzfrage, ob letztlich der Staat oder die Familie Träger des Bildungsauftrags sind. Ihre Anwälte argumentieren, dass Deutschland mit seinem Homeschooling-Verbot und anderen Bildungsbeschränkungen gegen nationales und gegen internationales Recht verstosse.
Der Jurist Dr. Felix Böllmann, der für ADF International arbeitet und die Schule vertritt, sagte in einer Erklärung, dass «Eltern die erste Instanz für die Bildung ihrer Kinder sind». «Und Eltern haben das Recht, das in den internationalen Menschenrechtsgesetzen verankert ist, die Art der Bildung zu wählen, die für ihre Kinder am besten ist, auch durch innovative Ansätze wie die Hybridschule», fuhr er fort und fügte hinzu, dass Deutschland eines der restriktivsten Bildungssysteme der Welt hat. «Die Leidtragenden sind die Kinder und ihre Familien, deren langjährige und geliebte Schule geschlossen werden musste», fügte er hinzu.
Sowohl Böllmann als auch Schuldirektor Jonathan Erz brachten ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ihren Fall zum Anlass nimmt, das Bildungssystem in Deutschland zu reformieren und die Rechte der Eltern zu verteidigen.
Kinder von Namensgeber zu Hause unterrichtet
Die «Dietrich Bonhoeffer International School» (DBIS) wurde nach dem deutschen Pastor und Theologen Dietrich Bonhoeffer benannt, der 1945 vom Dritten Reich hingerichtet wurde, nachdem er beschuldigt worden war, an dem gescheiterten Attentat vom 20. Juli auf Adolf Hitler beteiligt gewesen zu sein. Bonhoeffers Mutter hatte sich geweigert, ihre Kinder in die öffentlichen Schulen zu schicken, als sie noch sehr klein waren, und sie stattdessen selbst unterrichtet.
Der Besuch einer öffentlichen Schule wurde in Deutschland 1920 zur Pflicht, und Hitler schaffte schliesslich kirchlich geführte Volksschulen ab.
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